| Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Werbegeschäft bei theaterjobs.de
1. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer
Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten,
insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Preisliste von werbung.theaterjobs.de, die einen wesentlichen
Vertragsbestandteil bildet.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten
Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, und/oder
Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken
die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten
Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich
des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht
als solche erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich
gemacht.
3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch E-Mail
erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt
der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande,
vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss
er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. theaterjobs.de
ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis
zu verlangen.
4. Abwicklungsfrist
Aufträge sind von theaterjobs.de innerhalb von
sechs Monaten seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Datenanlieferung
(1) Folgende Dateiformate können geliefert werden:
Bilder: jpg und gif. Animiertes gif oder Flash. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie
und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn
anzuliefern.
(2) Die Pflicht von theaterjobs.de zur Aufbewahrung
des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen
Verbreitung.
(3) Kosten von theaterjobs.de für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende Änderung des
Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
6. Ablehnungsbefugnis
theaterjobs.de behält sich vor, Werbeaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
oder deren Veröffentlichung für theaterjobs.de
unzumutbar ist.
Insbesondere kann theaterjobs.de ein bereits veröffentlichtes
Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber
die Daten nachträglich verändert, auf die
durch ein Link verwiesen wird.
7. Rechtegewährleistung
(1) theaterjobs.de gewährleistet und sichert zu,
dass es alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen
Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt theaterjobs.de
von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
Ferner wird theaterjobs.de von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, theaterjobs.de nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung
gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt theaterjobs.de
sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien
aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen
Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung,
Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich,
örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung
des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte
werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt
übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels
aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten
Formen der Online-Medien.
8. Gewährleistung von theaterjobs.de
(1) theaterjobs.de gewährleistet eine dem jeweils
üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche
Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch
bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt
insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-
und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer
Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern),
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte
Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger
als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb
von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten
Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen
Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung
entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers
für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des
Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels
beeinträchtigt wurde. Lässt theaterjobs.de
eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen
nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender
Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche
gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn
der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der
nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus
Gründen aus, die theaterjobs.de nicht zu vertreten
hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen),
insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt,
Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen
aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen
Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder
aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung
des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung
in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung
der Störung bleibt der Vergütungsanspruch
von theaterjobs.de bestehen. Sofern es sich um eine
erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber
hierüber informiert.
10. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung
sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters,
seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf
den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf
Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen
ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang
nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
11. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte
Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten.
Für von theaterjobs.de bestätigten Aufträge
sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn
sie von theaterjobs.de mindestens einen Monat vor Veröffentlichung
des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils
gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige
Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden
an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
Die vom Anbieter gewährte Mittlungsvergütung
darf an die Auftraggeber der Werbeagenturen und sonstige
Werbemittler weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
12. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und
Einziehungskosten berechnet. theaterjobs.de kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für
die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während
der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer
Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
13. Stornierung von Aufträgen
Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen
möglich. Die Stornierung muß schriftlich
bei theaterjobs.de eingehen. Bei einer Stornierung bis
mindestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen
dem Auftraggeber keine Kosten. Eingehende Stornierungen
innerhalb 10 Werktagen vor Schaltungsbeginn oder während
der Banner- bzw. Werbeschaltung werden pauschal mit
einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens
des jeweiligen Auftrages berechnet.
14. Informationspflichten von theaterjobs.de
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährt theaterjobs.de
während der Ausführung und bis 3 Monate nach
Beendigung des Auftrags dem Auftragegeber direkten Zugriff
auf die Zahl der PageViews auf das Werbemittel. Zu diesem
Zweck teilt theaterjobs.de bei Auftragsbestätigung
dem Auftraggeber Logindaten für seine individuelle
Serviceseite bei werbung.theaterjobs.de mit. Auf dieser
werden dem Auftraggeber die PageViews auf das Werbemittel
in „Realtime“, sowie weitere Auftragsdaten
angezeigt.
15. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hamburg.
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